AGB

  • AGB1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Foto Mat Verleih OG:(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen Pascal Hefti (Vermieter genannt) und den Mietern.(2) abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Vermieter hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen.(4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Feldkirch, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    (5) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.

    2 Mietgegenstand

    (1) Vermieter vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.

    (2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Über die Internetseite www.foto-mat.at können die Gäste nach Eingabe des Codes auf Bilder auch in digitaler Form zugreifen.

    (3) In Abstimmung mit Vermieter ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den Automaten anzubringen und/oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

    3 Geltungsbereich

    (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

    (2) Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 5522 221 15  sowie per E-Mail unter smile@foto-mat.at

    (3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

    (4) abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

    Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

    4 Zustandekommen des Vertrages

    Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

    Sie überweisen nach Erhalt unserer Abschlagsrechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die Terminreservierungsgebühr auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt der Kaution für Sie fix gebucht.  Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

    (1) Abholung

    Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die „Terminreservierungsgebühr“ ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Der Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Mieter abzuholen.

    (2) Lieferung

    Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die „Mietkaution“ ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.

    (3) Lieferung mit Installation

    Die Mietung des Photobooth-System ist nur im Zusammenhang Lieferung/Montage/Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

     5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Photobooth-System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Photoboothaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.

    6 Mietdauer

    Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 30,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses  ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

    7 Kündigung / Rücktritt

    Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

    Kündigt der Mieter den mit Foto Mat Verleih OG  geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

    Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %,

    Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %,

    Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,

    Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %, der Gesamtsumme.

    Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

    Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Photobooth-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Photobooth-Systems versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.

    8 vertragsmäßiger Gebrauch

    (1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.

    (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

    9 verbotene Nutzungen

    Dem Kunden ist untersagt:

    (1) Das Photobooth-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.

    (2) Das Photobooth-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.

    (3) Das Photobooth-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.

    (4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Photobooth-System abzustellen oder sie in die Photobooth einzuführen.

    (5) Das Photobooth-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben

    (6) Das Photobooth-System ohne Aufsicht an den Strom anzustecken, bzw. in Betrieb zu nehmen

    10 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Vermieter

    11 Haftung

    (1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    (2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

    Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

    12 Zahlungsbedingungen

    (1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.

    (2) Vermieter stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.

    (3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Vermieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von Vermieter zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

    (4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

    13 Datenschutz

    Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Mietvertrags werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

    Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

    Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

    Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

    Soweit Vermieter von ihrem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da kein Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte besteht, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

    14 Sonstige Bestimmungen

    (1) Anwendbares Recht

    (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich.

    (3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

    (4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.